Donnerstag, 15. Dezember 2016
Rechtsbeugung beim LSG - und was macht die Politik?
Landeshauptkasse



LSG Brandenburg zu 5660 E



Der Ministerpräsident



Der Justizminister



Der Familienminister



Der Petitionsausschuß









Per Telefax







Berlin, 22. Nov. 2016








ANTRAG AUF AUFHEBUNG DER VOLLSTRECKUNG

GEGEN MEINE BEIDEN SÖHNE FABIEN MURKEN UND FELIX THIELECKE







Sehr geehrte Damen und Herren,



im Auftrag des LSG, vermutlich nur 37. und 38. Kammer, vollstreckt die Landeshauptkasse gegen meine beiden Söhne durch den Gerichtsvollzieher E. Preußner.



Diese Vollstreckung ist willkürlich und widerrechtlich. Sie ist bösartig und voller Schadwillen. Daher ist sie unverzüglich zu beenden, zumindest aufzuheben, weil sonst bei meinen Söhnen ein nur schwer zu entschädigender Nachteil entsteht. Ich gehe von 100.000 Euro pro Person aus, denn negative Eintragungen bleiben im Netz – das Netz vergisst nicht.



In der Sache geht es um Verfahren wegen überlanger Gerichtsverfahren, die ich für meine Söhne mit Vollmacht, sowie für mich selber, betrieb.



Die Bundesrechtsanwaltskammer spricht sich dafür aus, dass solche Verfahren gerichtskostenfrei sein sollen, da ja vorher uns Bürgern schon Unrecht durch zu lange Gerichtsverfahren bei dringend benötigten Hilfen zugefügt wurde: http://www.brak.de/zur-rechtspolitik/stellungnahmen-pdf/stellungnahmen-deutschland/2014/maerz/stellungnahme-der-brak-2014-11.pdf



Auch verstößt das LSG mit den Vollstreckungsaufträgen gegen das Willkürverbot, siehe Bundesverfassungsgericht 1 BvR 380/16 vom 4. August 2016.



So hatte ich in dem Verfahren L 37 SF 29/14 EK AS unstrittig 2900 Euro zugesagt bekommen, vgl. meine gesonderte Eingaben hierzu und das anliegende Schreiben meines Rechtsanwaltes. Mit 31.8.15 hatte ich um die vollstreckbare Ausfertigung gebeten, die mir rechtswidrig versagt wurde. Erst mein Anwalt hat die dann mit erheblicher Verspätung bekommen. Allerdings wurde das Geld dann angebliche angewiesen. Angekommen ist aber nur ein recht geringer Teilbetrag von etwas über 600 Euro. Der Rest wurde „verrechnet“, erkennbar klar gegen meinen Willen und wohl auch gegen das bestehende Recht, siehe Art. 20 III GG und das Schreiben meines Anwaltes. Ferner wurde überdies gegen § 677 BGB verstoßen, da meine Interessen bei dieser rechtswidrigen Verrechnung nicht gewahrt wurden.



Hätte ich also im September 2015 die mir unstrittig zugesprochenen 2900 Euro erhalten, hätte ich also weitere Verfahren betreiben können. Dies wollte das LSG mit allen Mitteln verhindern und hat so gegen seine Amtpflichten aus § 38 DRiG verstoßen. Ich vermute hier Rechtsbeugung und bitte den Justizminister dies zu prüfen und ggf. zur Anzeige zu bringen.



Ferner fehlen aus dem Beschluß vom 15.8.15 noch die zu Unrecht erhobenen Gerichskosten, da wir PKH ohne Auflagen erhalten hatten. Diese sind vollständig zzgl. Gesetzliche Zinsen zu erstatten. Und es fehlen die gesetzlichen Zinsen auf die 2900 Euro ab Klageerhebung.



Ferner habe ich das LSG informiert, dass ich alle Verfahren betreiben möchte, sowie ich die finanziellen Mittel habe, die mir ja von der Landeshauptkasse zu zahlen sind. Hier werden aber „Schlussrechnungen“ vollstreckt, die eindeutig rechtwidrig sind, denn die Verfahren sollten betrieben werden. Und sollen noch betrieben werden. Daher hatte ich gebeten, von Schlussrechnungen abzusehen. Darauf habe ich keine Reaktion bekommen, wie auch die Landeshauptkasse auf meine Schreiben nicht reagiert – mit einer Ausnahme.



Dienstaufsichtsbeschwerden, Fachaufsichtsbeschwerden und Rechtsaufsichtsbeschwerden werden nicht beantwortet oder „unter den Tisch gekehrt“.



Ich bitte um geeignete Maßnahmen, Rechtsstaatlichkeit in Brandenburg herzustellen.



Mit freundlichen Grüßen







Horst Murken

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